Die branchenübergreifende Vereinbarung für den Immobiliensektor
Funktionsprinzip
Auf der Grundlage eines zwischen den Sozialpartnern CIGDL – OGBL – LCGB unterzeichneten branchenübergreifenden Abkommens wird ein System von obligatorischen Ausbildungsbeiträgen im Immobiliensektor eingeführt.
Diese Verpflichtung wird auf der Grundlage einer großherzoglichen Verordnung festgelegt. Zu diesem Zweck zahlen die Unternehmen des Immobiliensektors 0,5 % ihrer Lohnsumme in einen Ausbildungsfonds ein. Die Zahlung des Beitrags ermöglicht es den beitragszahlenden Unternehmen, ihre Beschäftigten unabhängig von der Art der Ausbildung kostenlos weiterzubilden. Das interprofessionelle Abkommen des Immobiliensektors, das zwischen der Immobilienkammer und den Sozialpartnern OGBL und LCGB am 28. Oktober 2021 unterzeichnet wurde, ist der Grund für die Einführung eines Systems der beruflichen Weiterbildung in unserem Sektor.